Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Erstvertrags sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Vertragsschluss

Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von FAM-Consulting zustande. Zusatz- und Änderungsvereinbarungen bedürfen stets der Schriftform sowie der schriftlichen Bestätigung durch FAM-Consulting.

2. Lieferungen und Leistungen

2.1 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.

2.2 FAM-Consulting ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.

2.3 FAM-Consulting ist berechtigt, mit der Durchführung der Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.

3. Haftungsbeschränkung bei Leistungsverzug

3.1 Wird FAM-Consulting an der rechtzeitigen vertragsgemäßen Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen Leistungserbringung durch äußere Einflüsse behindert (z.B. durch höhere Gewalt, Infrastrukturausfall, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg oder Lieferstörungen beim Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer), so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

3.2 Wird FAM-Consulting die Vertragserfüllung aus den in Ziffer 3.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird FAM-Consulting von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.

3.3 Wenn dem Kunden wegen einer von FAM-Consulting verschuldeten Verzögerung der Leistung ein Schaden entstanden ist, kann er Schadenersatz beanspruchen. Dieser ist begrenzt auf 1% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% der vereinbarten Vergütung für die Leistung.

3.4 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen, wenn FAM-Consulting sich in Verzug befindet, der Kunde FAM-Consulting schriftlich und unter Androhung des Rücktritts bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist gesetzt und FAM-Consulting nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet sich FAM-Consulting mit der Lieferung eines Teils der Produkte in Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Zurückbehaltung und Aufrechnung

4.1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von FAM-Consulting nur berechtigt, wenn FAM-Consulting die Forderung anerkannt hat.

4.2. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder Leistung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, ist FAM-Consulting berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Produkte bleiben Eigentum von FAM-Consulting bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

5.2 Der Kunde darf Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung von FAM-Consulting veräußern, vermieten, verpachten oder sonst darüber verfügen, solange die Produkte Eigentum von FAM-Consulting sind. Insbesondere ist der Kunde nicht zu Sicherungsübereignung und Verpfändung der Produkte berechtigt.

5.3 Der Kunde hat FAM-Consulting den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich mitzuteilen und FAM-Consulting in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

6. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Die Preise verstehen sich ab FAM-Consulting-Lager. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Installation werden gesondert berechnet.

6.3 Zahlungen werden mit der Lieferung/Leistung fällig, soweit nicht im Einzelfalle Abweichendes vereinbart ist.

6.4 Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit sie bereits vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.

6.5 Nicht im Vertrag enthaltene Zusatzleistungen und Leistungen, für die im Vertrag keine Vergütung ausgewiesen ist, werden von FAM-Consulting zu den am Tag der Bestellung jeweils gültigen Preislisten berechnet.

6.6 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so schuldet er ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung bzw. dem Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

7. Mitwirkung des Kunden

7.1. Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung ist FAM-Consulting nur möglich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit. Neben der Organisationsabnahme wird der Kunde FAM-Consulting zeitnah mit allen Informationen und Infrastruktur versorgen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch FAM-Consulting erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde:

fachkundiges Personal unentgeltlich zur Verfügung stellen, welches in der Lage ist, die Programme einzusetzen und sachgemäß zu bedienen

Testdaten liefern, die geeignet sind, um eine zügige Programmabnahme zu ermöglichen

ein Datenverarbeitungssystem für Testzwecke zur Verfügung stellen

vor durchzuführenden Arbeiten eine gesonderte Datensicherung durchzuführen. Der Kunde muss in der Lage sein, die Daten eventuell selbst zurückzusichern.

7.2 Ein etwaiger Mehraufwand, der FAM-Consulting dadurch entsteht, dass Angaben nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig gemacht werden, geht zu Lasten des Kunden.

7.3 Befindet sich der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug, so kann FAM-Consulting ihm schriftlich und unter Androhung der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzen. Bei fruchtlosem Fristenablauf kann dem Kunden gekündigt werden. Die bis dahin von FAM-Consulting erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

8. Abnahme

8.1 Die Abnahme erfolgt gemäß Abnahmeerklärung und den dazugehörigen Protokollen.

8.2 Entspricht das Arbeitsergebnis im Wesentlichen den Vereinbarungen, hat der Kunde, wenn von FAM-Consulting eine Werkleistung zu erbringen war, unverzüglich die Abnahme zu erklären. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Abweichungen verweigert werden.

8.3 Alle Leistungen von FAM-Consulting gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich angenommen werden, spätestens vier Wochen nach Erbringung als abgenommen, es sei denn, dass zuvor ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.

9. Mängelhaftung

9.1 Der Kunde kann Minder- und Fehlleistungen sowie sofort erkennbare Mängel nur innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung beanstanden.

9.2 Ein Ersatzanspruch beträgt sechs Monate.

9.3 Bei berechtigter Beanstandung behebt FAM-Consulting die Mängel nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. FAM-Consulting behält sich vor, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung der Mängel bereitzustellen. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung, oder, falls die Zwischenlösung keine im Wesentlichen vertragsgemäße Nutzung der Produkte ermöglicht, kann der Kunde FAM-Consulting eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

10. Schutzrechte

FAM-Consulting übernimmt die Haftung, dass die Produkte als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter sind. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, wird FAM-Consulting nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Produkt kostenlos entsprechend ändern, es durch ein schutzrechtfreies ersetzen oder – wenn diese Maßnahmen nicht oder nur mit unzumutbarem wirtschaftlichen Aufwand durchführbar sind – es ohne weitere Kosten für den Kunden zurücknehmen. FAM-Consulting übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

11. Haftung von FAM-Consulting

11.1 Über die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet FAM-Consulting gleich aus welchem Rechtsgrund nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung v on Leben, Körper und Gesundheit oder Arglist zur Last fällt oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eventuelle Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung, oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

11.2 Die Haftung von FAM-Consulting ist auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3 In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf maximal 5% der vereinbarten Vergütung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt.

11.4 FAM-Consulting haftet nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, wenn diese Nebenpflichten verletzt haben.

11.5 Im Übrigen ist die Haftung von FAM-Consulting ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Information oder Daten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2 Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einen Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

12.4 Mit Veröffentlichung dieser Version verlieren alle vorherigen Versionen ihre Gültigkeit.

II. Widerrufsrecht

Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den nachfolgenden Bestimmungen zu. 

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen oder einen Vertrag für Dienstleistungen abgeschlossen hat. Anspruch auf Widerruf besteht nicht, sollte die Dienstleistung bereits vollständig erbracht worden sein.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie FAM-Consulting, Tannenstraße 8, 71126 Gäufelden, Deutschland, Telefon: +49 179 4420 084, E-Mail: felix.heller@fam-con.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat FAM-Consulting Ihnen alle Zahlungen, die von Ihnen eingingen, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei FAM-Consulting eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet FAM-Consulting dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. FAM-Consulting kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie FAM-Consulting über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: FAM-Consulting, Tannenstraße 8, 71126 Gäufelden, Deutschland, Telefon: +49 179 4420 084, E-Mail: felix.heller@fam-consulting.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden 

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

Name des/der Verbraucher(s) 

Anschrift des/der Verbraucher(s) 

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

Datum 

(*) Unzutreffendes streichen

 

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Ein Widerrufsrecht besteht außerdem nicht für Kunden, die keine Verbraucher sind. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 

III. Bestimmungen für Dienstleistungen

Dienstleistungen

Jegliche Dienstleistungen und insbesondere Beratungen zu Themen, Produkten, Maschinen und Software einer anderen Firma werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, sind jedoch lediglich als richtungsweisend zu verstehen. Im Zweifelsfall sind die Herstellerangaben zu beachten beziehungsweise die benötigten Informationen bei der entsprechenden Firma einzuholen.

IV. Bestimmungen für Hardware

1. Gefahrenübergang

1.1. Die Gefahr für Hardware geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von FAM-Consulting verlässt.

1.2. Alle Sendungen sind auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichert. Wird keine Transportversicherung gewünscht, so hat der Kunde dieses bei Bestellung der Ware schriftlich mitzuteilen.

1.3. Transportschäden fallen nicht unter die Mängelhaftungspflicht von FAM-Consulting. Solche Schäden sind unverzüglich dem Lieferdienstleister zu melden und FAM-Consulting mitzuteilen.

Letzte Aktualisierung: 02. Juni 2020